Gutschriften & Stornorechnungen
So erstellen Sie Gutschriften und Stornorechnungen für bereits versendete Rechnungen.
Inhalt
Gutschriften & Stornorechnungen
Wenn eine bereits versendete Rechnung korrigiert oder rückgängig gemacht werden muss, bietet dVersum zwei Korrekturmechanismen: die Gutschrift (teilweise oder vollständige Korrektur) und die Stornorechnung (vollständige Stornierung). Beide Verfahren sind gesetzeskonform und werden im gesamten System -- von PDF über ZUGFeRD bis DATEV -- korrekt abgebildet.
Gutschrift vs. Stornorechnung
| Eigenschaft | Gutschrift | Stornorechnung |
|---|---|---|
| Zweck | Teilweise oder vollständige Korrektur eines Betrags | Vollständige Stornierung einer Rechnung |
| Nummernkreis | GS-JJJJ-NNNN (z.B. GS-2026-0001) | ST-JJJJ-NNNN (z.B. ST-2026-0001) |
| Positionen | Können angepasst werden (Menge, Betrag) | Exakte Kopie der Originalpositionen (mit negativen Beträgen) |
| Originalrechnung | Bleibt im aktuellen Status | Wird auf "Storniert" gesetzt |
| PDF-Titel | "GUTSCHRIFT" | "STORNORECHNUNG" |
| Anwendungsfall | Preisnachlass, Teilrückerstattung, Rabatt | Fehlerhafte Rechnung, falsche Leistung, Doppelberechnung |
Voraussetzungen
Eine Gutschrift oder Stornorechnung kann nur für Rechnungen erstellt werden, die einen der folgenden Status haben:
- Versendet -- Rechnung wurde an den Kunden gesendet
- Bezahlt -- Rechnung wurde vollständig bezahlt
- Teilbezahlt -- Rechnung wurde teilweise bezahlt
- Überfällig -- Rechnung ist überfällig
Hinweis: Rechnungen im Status "Entwurf" oder "Storniert" können nicht mit einer Gutschrift oder Stornorechnung korrigiert werden. Entwürfe können direkt bearbeitet oder gelöscht werden.
Gutschrift erstellen
Schritt 1: Originalrechnung öffnen
- Gehen Sie zu Rechnungen und öffnen Sie die betreffende Rechnung
- Klicken Sie auf Gutschrift erstellen
Schritt 2: Positionen anpassen
dVersum kopiert alle Positionen der Originalrechnung. Sie können:
- Einzelne Positionen entfernen
- Mengen oder Beträge anpassen (z.B. nur 50% des Originalbetrags)
- Beschreibungen ergänzen
Schritt 3: Gutschrift prüfen und senden
Die Gutschrift wird zunächst als Entwurf erstellt. Sie enthält:
- Automatisch vergebene Gutschriftnummer (GS-JJJJ-NNNN)
- Referenz zur Originalrechnung
- Titel: "Gutschrift zu INV-JJJJ-NNNN"
- Fälligkeitsdatum: 14 Tage nach Erstellung
Prüfen Sie die Gutschrift und versenden Sie sie an den Kunden.
Stornorechnung erstellen
Schritt 1: Originalrechnung öffnen
- Gehen Sie zu Rechnungen und öffnen Sie die betreffende Rechnung
- Klicken Sie auf Stornieren
Schritt 2: Automatische Erstellung
dVersum erstellt automatisch eine Stornorechnung mit:
- Allen Positionen der Originalrechnung (als negative Beträge)
- Automatisch vergebener Stornierungsnummer (ST-JJJJ-NNNN)
- Titel: "Storno zu INV-JJJJ-NNNN"
- Referenz zur Originalrechnung
Schritt 3: Auswirkung auf die Originalrechnung
Nach Erstellung der Stornorechnung wird die Originalrechnung automatisch auf den Status Storniert gesetzt. Stornierte Rechnungen sind gemäß GoBD unveränderlich gespeichert, aber buchhalterisch durch die Stornorechnung neutralisiert.
GoBD-Konformität (Unveränderbarkeit)
Gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) dürfen versendete Rechnungen nicht einfach gelöscht oder geändert werden. dVersum setzt dieses Prinzip konsequent um:
- Beim Erstellen einer Gutschrift oder Stornorechnung wird die Originalrechnung automatisch gesperrt (Locked)
- Gesperrte Rechnungen können nicht mehr bearbeitet oder gelöscht werden
- Korrekturen erfolgen ausschließlich über Gutschriften oder Stornorechnungen
Wichtig: Versuchen Sie eine gesperrte Rechnung zu löschen, erhalten Sie die Meldung: "Diese Rechnung ist gesperrt und kann nicht gelöscht werden. Erstellen Sie stattdessen eine Stornorechnung."
PDF-Erstellung
Gutschrift-PDF
- Titel im Dokument: GUTSCHRIFT
- Referenzzeile: "Gutschrift zu Rechnung INV-JJJJ-NNNN"
- Alle Pflichtangaben nach §14 UStG
Stornorechnung-PDF
- Titel im Dokument: STORNORECHNUNG
- Referenzzeile: "Storno zu Rechnung INV-JJJJ-NNNN"
- Alle Pflichtangaben nach §14 UStG
ZUGFeRD / E-Rechnung
Gutschriften und Stornorechnungen werden als konforme E-Rechnungen erstellt:
| Feld | Wert |
|---|---|
| DocumentTypeCode | 381 (Credit Note) |
| InvoiceReferencedDocument | Rechnungsnummer der Originalrechnung |
Die ZUGFeRD-XML-Datei wird automatisch in das PDF eingebettet.
DATEV-Export
Beim DATEV-Export werden Gutschriften und Stornorechnungen mit umgekehrter Buchungsrichtung exportiert:
| Rechnungstyp | Soll/Haben-Kennzeichen |
|---|---|
| Rechnung (Standard) | S (Soll) |
| Gutschrift | H (Haben) |
| Stornorechnung | H (Haben) |
Ihr Steuerberater sieht die Korrekturbuchungen automatisch im Buchungsstapel.
E-Mail-Versand
Beim Versand per E-Mail wird der Betreff automatisch angepasst:
- Gutschrift: "Gutschrift GS-JJJJ-NNNN zu Rechnung INV-JJJJ-NNNN"
- Stornorechnung: "Stornorechnung ST-JJJJ-NNNN zu Rechnung INV-JJJJ-NNNN"
Auswirkungen auf Finanzdaten
Finanzen-Übersicht
Gutschriften und Stornorechnungen reduzieren die Gesamteinnahmen in der Finanzen-Übersicht. Der Gewinn wird entsprechend angepasst.
USt-Voranmeldung
Gutschriften und Stornorechnungen reduzieren die steuerpflichtigen Umsätze in der USt-Voranmeldung:
- Bei 19%-Positionen wird KZ 81 reduziert
- Bei 7%-Positionen wird KZ 86 reduziert
- Die Abzüge werden in der USt-Voranmeldung separat ausgewiesen
Rechtliche Grundlagen
§14 UStG -- Pflichtangaben
Gutschriften und Stornorechnungen unterliegen denselben Pflichtangaben wie reguläre Rechnungen. Zusätzlich müssen sie die Originalrechnung eindeutig referenzieren.
GoBD -- Unveränderbarkeit
Nach den GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation) müssen einmal erstellte und versendete Rechnungen dauerhaft und unveränderlich aufbewahrt werden. Korrekturen erfolgen ausschließlich über Gegenbuchungen (Gutschriften/Stornos).
dVersum-Tipp
Nutzen Sie Gutschriften für teilweise Korrekturen (z.B. Preisnachlässe oder Teilrückerstattungen) und Stornorechnungen für vollständige Stornierungen. So bleiben alle Buchungen nachvollziehbar und Ihre Buchhaltung bleibt GoBD-konform. Prüfen Sie nach dem Erstellen einer Korrektur die USt-Voranmeldung, um die Auswirkungen auf Ihre Steuerlast zu sehen.
Zuletzt aktualisiert: 13.2.2026