Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft)

Wann das Reverse-Charge-Verfahren gilt und wie Sie EU-B2B-Rechnungen korrekt erstellen.

Inhalt

Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft)

Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist ein wichtiges Konzept bei EU-B2B-Geschäften. dVersum erkennt Reverse-Charge-Fälle automatisch und erstellt die Rechnung entsprechend.

Was ist Reverse Charge?

Bei Reverse Charge wird die Steuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. Das bedeutet:

  • Sie stellen Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer (0%)
  • Ihr Kunde führt die Steuer in seinem Land selbst ab
  • Sie müssen einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anbringen

Wann gilt Reverse Charge?

Reverse Charge gilt automatisch, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Geschäftskunde (B2B) - Ihr Kunde ist ein Unternehmen
  2. EU-Ausland - Ihr Kunde sitzt in einem anderen EU-Land (nicht Deutschland)
  3. Gültige USt-IdNr. - Ihr Kunde hat eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Beispiele

Ihr StandortKundeUSt-IdNr.Reverse Charge?
DeutschlandFrankreichFR12345678901✅ Ja
DeutschlandDeutschlandDE123456789❌ Nein (Inland)
DeutschlandSchweizCHE-123.456.789❌ Nein (Nicht-EU)
DeutschlandÖsterreichATU12345678✅ Ja
DeutschlandFrankreichKeine❌ Nein (B2C)

In dVersum einrichten

Schritt 1: Kunde als Reverse-Charge markieren

  1. Öffnen Sie den Kunden unter Kunden
  2. Gehen Sie zum Abschnitt Steuereinstellungen
  3. Aktivieren Sie Reverse Charge
  4. Geben Sie die USt-IdNr. des Kunden ein
  5. Wählen Sie das Land des Kunden

Schritt 2: Rechnung erstellen

Wenn Sie eine Rechnung an einen Reverse-Charge-Kunden erstellen:

  • Der Steuersatz wird automatisch auf 0% gesetzt
  • Der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wird eingefügt
  • Die USt-IdNr. des Kunden erscheint auf der Rechnung

Pflichthinweise auf der Rechnung

Bei Reverse-Charge-Rechnungen müssen folgende Angaben erscheinen:

  1. Ihre USt-IdNr. (nicht nur die Steuernummer)
  2. USt-IdNr. des Kunden
  3. Hinweis auf Reverse Charge

Der Standardhinweis lautet:

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge gem. §13b UStG)"

USt-IdNr. prüfen

Bevor Sie eine Reverse-Charge-Rechnung erstellen, sollten Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden prüfen:

  1. Nutzen Sie das MIAS-System der EU
  2. Dokumentieren Sie die Prüfung
  3. Speichern Sie das Prüfergebnis

Wichtig: Bei ungültiger USt-IdNr. müssen Sie mit dem deutschen Steuersatz abrechnen!

Zusammenfassende Meldung

Reverse-Charge-Umsätze müssen Sie in Ihrer Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Meldung erfolgt:

  • Monatlich oder quartalsweise
  • Elektronisch über ELSTER
  • Mit allen innergemeinschaftlichen Umsätzen

Häufige Fragen

Was wenn mein Kunde keine USt-IdNr. hat?

Dann handelt es sich um einen Privatkunden (B2C). In diesem Fall:

  • Stellen Sie mit deutschem Steuersatz ab
  • Oder prüfen Sie die Anwendung des OSS-Verfahrens

Gilt Reverse Charge für die Schweiz?

Nein, die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Für Schweizer Kunden gelten andere Regeln (Drittland-Export).

Was ist mit dem Vereinigten Königreich (UK)?

Seit dem Brexit gilt das UK als Drittland. Reverse Charge ist nicht mehr anwendbar.

dVersum-Tipp

Markieren Sie Ihre EU-Geschäftskunden einmalig als "Reverse Charge" - dVersum erledigt den Rest automatisch bei jeder zukünftigen Rechnung.

Zuletzt aktualisiert: 13.2.2026