Mahnwesen für Freelancer – wie du an dein Geld kommst, ohne Kunden zu vergraulen
Unbezahlte Rechnungen sind für Freelancer und kleine Unternehmen mehr als nur ärgerlich – sie gefährden die Existenz. Hier erfährst du, wie du professionell mahnst, ohne Kunden zu verlieren, und welche Rechte dir in Deutschland zustehen.

Mahnwesen für Freelancer – wie du an dein Geld kommst, ohne Kunden zu vergraulen
Reden wir über das Thema, das niemand mag
Du hast geliefert, die Rechnung ist raus – und dann? Stille. Kein Geldeingang, keine Rückmeldung. Das kennt wahrscheinlich jeder Freelancer und jedes kleine Unternehmen. Und genau hier wird das Mahnwesen zum Thema, ob du willst oder nicht.
Die gute Nachricht: Mahnen muss nicht unangenehm sein. Mit dem richtigen Vorgehen holst du dir dein Geld, ohne die Kundenbeziehung zu ruinieren. In diesem Artikel schauen wir uns an, wie das geht – und welche rechtlichen Spielregeln in Deutschland gelten.
Kurz erklärt: Was ist Mahnwesen eigentlich?
Im Grunde beschreibt Mahnwesen alles, was du tust, um an offenes Geld zu kommen. Das fängt mit einer freundlichen Erinnerung an und kann – im schlimmsten Fall – bis zum gerichtlichen Mahnverfahren gehen. So weit muss es aber meistens gar nicht kommen.
Warum es für Freelancer und kleine Unternehmen besonders wichtig ist
Als Freelancer oder kleines Unternehmen spürst du unbezahlte Rechnungen sofort. Du hast keine große Finanzabteilung, die das abfedert. Eine einzige ausstehende Zahlung kann dafür sorgen, dass du selbst deine Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen kannst. Deshalb gilt: Lieber einmal zu früh nachhaken als einmal zu spät.
So mahnst du richtig – ohne schlechtes Gewissen
Die freundliche Zahlungserinnerung
Der erste Schritt ist immer eine nette Erinnerung. Kein Vorwurf, kein Drohton – einfach ein kurzer Hinweis, dass die Rechnung noch offen ist. Oft hat der Kunde schlicht vergessen zu zahlen oder die Rechnung ist in irgendeinem Postfach untergegangen. Ein freundlicher Stupser reicht dann meistens aus.
Wichtig dabei: Warte nicht ewig. Schick die Erinnerung ein paar Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es.
Wenn die Erinnerung nicht reicht: das Mahnschreiben
Kommt nach der freundlichen Erinnerung immer noch nichts, wird es Zeit für ein richtiges Mahnschreiben. Hier solltest du ein paar Dinge beachten: Schreib klar und sachlich, um welche Rechnung es geht – mit Rechnungsnummer, Datum und dem ursprünglichen Zahlungsziel. Mach transparent, welche Leistung dahintersteckt. Und setz eine konkrete Frist, bis wann du die Zahlung erwartest.
Du kannst auch ruhig darauf hinweisen, was passiert, wenn die Frist verstreicht. Das ist kein Drohen – das ist Klarheit. Und die meisten Kunden schätzen das sogar.
Die rechtliche Seite – was du wissen musst
Wann ist ein Kunde eigentlich „in Verzug"?
Hier gibt es eine Regelung, die viele Freelancer gar nicht kennen: In Deutschland gerät ein Kunde automatisch in Verzug, wenn er 30 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht gezahlt hat. Du brauchst dafür nicht einmal eine Mahnung zu schicken. Trotzdem ist eine Zahlungserinnerung natürlich der bessere Weg – schon allein der Kundenbeziehung zuliebe.
Verzugszinsen – ja, das darfst du
Sobald ein Kunde in Verzug ist, hast du das Recht, Verzugszinsen zu berechnen. Die liegen über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. In der Praxis nutzen viele Freelancer dieses Recht nicht, aber es ist gut zu wissen, dass es existiert – besonders bei größeren Beträgen.
Wenn gar nichts mehr hilft: das gerichtliche Mahnverfahren
Manchmal reagiert ein Kunde trotz aller Bemühungen nicht. Dann bleibt dir das gerichtliche Mahnverfahren. Klingt dramatisch, ist aber eigentlich ein relativ unkompliziertes, standardisiertes Verfahren. Du musst dafür nicht sofort vor Gericht ziehen – der Mahnbescheid ist ein Zwischenschritt, der oft schon ausreicht, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Häufige Fragen
Darf ich Mahngebühren berechnen?
Grundsätzlich ja – allerdings nur, wenn das vorher vertraglich vereinbart wurde und die Gebühren angemessen sind. Einfach pauschal 50 Euro draufschlagen, ohne Grundlage, wird schwierig. Am besten regelst du das schon in deinen AGBs oder im Vertrag.
Was mache ich, wenn ein Kunde überhaupt nicht zahlt?
Wenn alle Erinnerungen und Mahnungen ins Leere laufen, kannst du entweder das gerichtliche Mahnverfahren starten oder einen Inkassodienst einschalten. Bevor du diesen Schritt gehst, lohnt sich aber ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt – besonders wenn es um größere Summen geht.
Fazit: Mahnen gehört dazu – und das ist okay
Niemand mahnt gerne. Aber es gehört zur Selbstständigkeit dazu, genauso wie Rechnungen schreiben und Steuererklärungen machen. Mit einem klaren Prozess, einem freundlichen Ton und dem Wissen über deine Rechte wird das Mahnwesen zur Routine statt zum Stressfaktor. Und am Ende geht es um etwas ganz Einfaches: Du hast gute Arbeit geleistet, also hast du auch dein Geld verdient.
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