Glossar

Fachbegriffe aus Buchhaltung, Steuern und Recht einfach erklärt.

G

GoBD

Die GoBD sind Vorschriften zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.

Mehr erfahren

GoBD-Archivierung

GoBD-Archivierung bezeichnet die revisionssichere Aufbewahrung digitaler Belege und Dokumente nach den Anforderungen der GoBD. Dabei müssen Unterlagen unveränderbar, nachvollziehbar und ordnungsgemäß archiviert werden.

Mehr erfahren

GoBD-Konformität

GoBD-Konformität bedeutet, dass digitale Buchhaltung und Belege nach den gesetzlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verarbeitet, gespeichert und archiviert werden. Wichtig sind vor allem Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und eine revisionssichere Aufbewahrung.

Mehr erfahren

GoBD-Protokoll

Ein GoBD-Protokoll dokumentiert alle relevanten Änderungen und Vorgänge in einer Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware revisionssicher. So bleiben Buchungen, Belege und Bearbeitungsschritte nachvollziehbar und GoBD konform.

Mehr erfahren

GoBD-Prüfpfad

Der GoBD-Prüfpfad beschreibt den nachvollziehbaren Weg von Belegen, Änderungen und Buchungen in der digitalen Buchführung. Er stellt sicher, dass alle Vorgänge revisionssicher dokumentiert und geprüft werden können.

Mehr erfahren

GoBD-Unveränderbarkeit

GoBD-Unveränderbarkeit bedeutet, dass steuerlich relevante Daten nach der Erfassung nicht heimlich oder unbemerkt geändert werden dürfen. Jede Änderung muss nachvollziehbar dokumentiert und revisionssicher archiviert werden.

Mehr erfahren

GoBD-Verfahrensdokumentation

Die GoBD-Verfahrensdokumentation beschreibt nachvollziehbar, wie digitale Belege, Buchhaltungsprozesse und Archivierung im Unternehmen organisiert sind. Sie dient als Nachweis für eine ordnungsgemäße, vollständige und revisionssichere Verarbeitung.

Mehr erfahren

Gutschrift

Eine Gutschrift ist ein abrechnungsrelevantes Dokument, mit dem ein Betrag gutgeschrieben wird. Sie kann eine Rechnung ersetzen oder als Rechnungskorrektur dienen.

Mehr erfahren

R

Rechnungsberichtigung

Rechnungsberichtigung ist die Korrektur einer bereits ausgestellten Rechnung, wenn Pflichtangaben oder Inhalte fehlerhaft sind. Sie dient dazu, eine formell und inhaltlich richtige Rechnung zu erstellen, ohne die ursprüngliche Leistung neu abzurechnen.

Mehr erfahren

Rechnungsempfänger

Der Rechnungsempfänger ist die Person oder das Unternehmen, an das eine Rechnung ausgestellt wird. Er muss vollständig und eindeutig angegeben sein, damit die Rechnung korrekt und rechtssicher ist.

Mehr erfahren

Rechnungskorrektur

Eine Rechnungskorrektur ist die Berichtigung einer bereits ausgestellten Rechnung, wenn z. B. Beträge, Pflichtangaben oder Leistungsdaten fehlerhaft sind. Sie sorgt dafür, dass die Rechnung rechtlich und buchhalterisch korrekt vorliegt.

Mehr erfahren

Rechnungsnummer

Die Rechnungsnummer ist die eindeutige Kennung einer Rechnung. Sie sorgt dafür, dass Belege fortlaufend, eindeutig und nachvollziehbar organisiert werden.

Mehr erfahren

Reverse Charge

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Umsatzsteuerregelung, bei der die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

Mehr erfahren

Revisionssichere Archivierung

Revisionssichere Archivierung bezeichnet die gesetzeskonforme, unveränderbare und nachvollziehbare Aufbewahrung digitaler Dokumente und Belege nach den GoBD.

Mehr erfahren

Revisionssicherheit

Revisionssicherheit beschreibt die nachvollziehbare, vollständige und unveränderbare Archivierung digitaler Daten und Dokumente. Sie stellt sicher, dass Belege und Aufzeichnungen jederzeit prüfbar bleiben.

Mehr erfahren

S

V

Verbindlichkeit

Verbindlichkeit beschreibt, ob ein Angebot, Kostenvoranschlag oder eine Rechnung rechtlich bindend ist. Sie bestimmt, ob und in welchem Umfang daraus Pflichten für die beteiligten Parteien entstehen.

Mehr erfahren

Verfahrensdokumentation

Die Verfahrensdokumentation beschreibt nachvollziehbar, wie digitale Buchhaltungsprozesse im Unternehmen organisiert, verarbeitet und archiviert werden. Sie ist wichtig für GoBD-Nachweise und interne Transparenz.

Mehr erfahren

Verjährung von Rechnungen

Die Verjährung von Rechnungen beschreibt den Zeitraum, nach dem ein Zahlungsanspruch rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden kann. Offene Forderungen verjähren in Deutschland meist nach drei Jahren.

Mehr erfahren

Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Forderung rechtlich meist nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden kann. Ist die Frist abgelaufen, kann eine Forderung verjährt sein.

Mehr erfahren

Verzug

Verzug liegt vor, wenn eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Ab diesem Zeitpunkt können Mahnungen, Verzugszinsen und weitere Folgen entstehen.

Mehr erfahren

Verzugseintritt

Der Verzugseintritt ist der Zeitpunkt, ab dem ein Kunde rechtlich in Zahlungsverzug gerät. Ab dann können Mahnungen, Verzugszinsen und weitere Maßnahmen im Mahnwesen zulässig sein.

Mehr erfahren

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind zusätzliche Zinsen, die ein Kunde zahlen muss, wenn eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wird. Sie fallen ab Eintritt des Zahlungsverzugs an und sollen den finanziellen Schaden des Gläubigers ausgleichen.

Mehr erfahren

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Voraussetzung sind unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung und die Verwendung für das Unternehmen.

Mehr erfahren

Begriff nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir fügen den Begriff hinzu.

Begriff vorschlagen