Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung, die Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ermöglicht es Kleinunternehmern und Freiberuflern, von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreit zu werden. Dies betrifft Unternehmen, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird.

Vorteile

  • Vereinfachte Buchhaltung: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.
  • Preisvorteil: Produkte und Dienstleistungen können günstiger angeboten werden, da keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Anwendung

Um von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, muss der Unternehmer dies bei der Anmeldung seines Gewerbes bzw. seiner selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Die Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre.

Beispiel

Ein Freelancer im Bereich Grafikdesign, dessen Umsatz im vorherigen Jahr 18.000 Euro betrug und für das aktuelle Jahr 20.000 Euro erwartet, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch spart er sich die Abführung und den Ausweis der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen.

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